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LG Köln, 17.07.2013 - 26 O 49/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.07.2013 - 26 O 49/13
- OLG Köln, 05.11.2013 - 13 U 143/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10
Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des …
Auszug aus LG Köln, 17.07.2013 - 26 O 49/13
Das vom Kläger herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7.6.2011 - XI ZR 388/10 (NJW 2011, 2640) führt aus, dass die Darlehenskontoführungsgebühren als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle unterliegen und deshalb unwirksam sind, weil sie über die in Gestalt der Zinsforderung bestehende Gegenleistung hinaus für die im Interesse der Bank liegende Führung des Darlehenskontos erhoben werden, die daher ohne gesondertes Entgelt zu erbringen wären. - LG Köln, 17.12.2008 - 26 O 102/08
Auszug aus LG Köln, 17.07.2013 - 26 O 49/13
Sie verweist auf das Urteil der Kammer vom 17.12.2008 - 26 O 102/08 - (Bl. 21 ff d.A.), bestätigt durch den Hinweis- und den berufungszurückweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 31.3.
- OLG Köln, 05.11.2013 - 13 U 143/13 beabsichtigt der Senat, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.7.2013 (26 O 49/13) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.